Die Bauverwaltung berät die Kunden im Bezug auf Einreichung eines Baugesuchs (seit 1. März 2022 mit eBau ) und gewährleistet den gesamten Ablauf des Bewilligungsverfahrens, vom Einreichen des Gesuchs bis zur Unterbreitung an die Bewilligungsbehörde (Baukommission oder Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne).
Die Zusammensetzung des Baugesuchs variiert je nach Projekt. Die wichtigsten Kategorien:
- Ordentliches Baugesuch
- Kleines Baugesuch
- Gastgewerbliches Baubewilligungsgesuch
Vor der Zusammenstellung eines Baugesuchs ist es von Vorteil, mit der Bauverwaltung Kontakt aufzunehmen. Bei grossen Bauvorhaben kann jederzeit bei der Bauverwaltung ein Gesuch zur Vorprüfung eingereicht werden. Dieses wird von der Baukommission im Hinblick auf seine Machbarkeit geprüft.
Dieses Verfahren ist im Prinzip kostenlos (für komplexe Projekte kann im Rahmen der Rechnung für das darauf folgende Baugesuch eine Gebühr erhoben werden). Mit einer Vorprüfung kann vermieden werden, dass der Bauherr zu viel Geld und Energie in ein Projekt steckt, das vielleicht so nicht realisiert werden kann.
Die Bauverwaltung steht gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Zögern Sie nicht, einen Gesprächstermin abzumachen.
Baupolizei - Baukontrollen und Bauabnahmen
Die Bauverwaltung überwacht die Baustellen, führt Baukontrollen durch und genehmigt den Einzug, sobald die Bauarbeiten abgeschlossen sind.
Sie ist ebenfalls zuständig für das Unterbinden jeglicher Störung der öffentlichen Ordnung wegen schlecht unterhaltener Bauwerke oder solcher, die im Widerspruch zu den geltenden Gesetzen stehen.