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Stellenverlust

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Anmeldung zur Arbeitsvermittlung neu direkt ber der Regionalen Arbeitsvermittlung

Die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung erfolgt im Kanton Bern direkt bei einem der 14 Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und nicht mehr bei der Wohngemeinde. Wer im Kanton Bern wohnt und arbeitslos wird, sollte sich baldmöglichst bei einem RAV anmelden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Mitgebracht werden müssen nur ein Ausweispapier (Identitätskarte, Pass, Führerschein, Ausländerausweis) und die aktuellen Bewerbungsunterlagen. Ebenfalls umgehend bei der RAV melden sollen sich Personen, deren Arbeitgeber den Lohn nicht mehr auszahlen kann.

RAV Biel
Zentralstrasse 63
Postfach
2501 Biel

Tel 031 635 35 30
Fax 031 635 35 01

E-Mail

Öffnungszeiten:
Mo bis Do
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Fr
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr

RAV
http://www.arbeit.swiss
http://www.topjobs.ch
http://www.jobs.ch
http://www.publicjobs.ch/publicjobs/home/job/index.htm?locale=de
Gemeindeschreiberei
Arbeitslosigkeit

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