Ausländische Staatsangehörige haben sich innerhalb von 8 Tagen nach dem Zuzug bei der Fremdenkontrolle persönlich anzumelden.
Beilagen Anmeldung:
- Original gültige/r ID/Pass
- Original Ausländerausweis
- Abmeldebestätigung der alten Gemeinde
- Ehedokument (wenn verheiratet, in eingetragener Partnerschaft)
- Falls getrennt/geschieden: Trennungsvereinbarung/Scheidungsurteil
- Geburtsmeldungen der Kinder
- Sorgerechtserklärung, falls Kinder mitziehen ohne zweiten Elternteil
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
- Krankenkassenkarte
Ausländische Staatsangehörige haben sich innerhalb von 8 Tagen nach dem Zuzug bei der Fremdenkontrolle persönlich anzumelden.
Beilagen Anmeldung:
- Original gültige/r ID/Pass
- Original Ausländerausweis
- Abmeldebestätigung der alten Gemeinde
- Ehedokument (wenn verheiratet, in eingetragener Partnerschaft)
- Falls getrennt/geschieden: Trennungsvereinbarung/Scheidungsurteil
- Geburtsmeldungen der Kinder
- Sorgerechtserklärung, falls Kinder mitziehen ohne zweiten Elternteil
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
- Krankenkassenkarte
Bei Drittstaatsangehörigen:
- Ermächtigung zur Einreise