Die Liegenschaftskommission berät den Gemeinderat und die verantwortliche Departementsvorsteherin oder den verantwortlichen Departementsvorsteher in allen Belangen
- des Liegenschaftswesens;
- der Bewirtschaftung der Liegenschaften des Finanzvermögens;
- der Verwaltung und des Unterhalts der Liegenschaften des Verwaltungsvermögens;
- der Projektierung und Umsetzung von ausserordentlichem Unterhalt der Liegenschaften des Finanz- und Verwaltungsvermögens.