Gestützt auf die Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Evilard vom 20.06.2011 nimmt die Geschäftsprüfungskommission die Aufsicht im Bereich Datenschutz gemäss kantonaler Gesetzgebung wahr und erstattet der Gemeindeversammlung einmal jährlich Bericht.
Zum Datenschutzbeauftragten der Gemeinde wurde Frédéric Mast ernannt. Er ist Mitglied der Geschäftsprüfungskommission.
Die Aufsichtsstelle für den Datenschutz hat gemäss Art. 34 des kantonalen Datenschutzgesetzes folgende Hauptaufgaben: Sie
• überwacht die Anwendung der Vorschriften über den Datenschutz in der Gemeindeverwaltung
• berät die betroffenen Personen über ihre Rechte gegenüber der Gemeindeverwaltung
• berät die verantwortlichen Behörden in Fragen des Datenschutzes und überwacht die Datensicherung
• vermittelt zwischen den betroffenen Personen und den Behörden der Einwohnergemeinde
Evilard.
Weiterführende Links:
Datenschutzgesetz (BSG 152.04)
Datenschutzverordnung (BSG 152.040.1)