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Wegzug

Wegzug

Schweizer Staatsangehörige

Schweizerinnen und Schweizer, die von Evilard wegziehen (ebenfalls Wochenaufenthalter), müssen sich spätestens am Tag des Wegzugs persönlich bei der Einwohnerkontrolle abmelden. Füllen Sie dazu bitte das Wegzugsformular aus.

Wegzug ins Ausland

Bei einer Abmeldung ins Ausland, wird Ihnen Ihr Heimatschein ausgehändigt. Das Dokument kann für die Anmeldung bei der schweizerischen konsularischen oder diplomatischen Vertretung im Ausland verwendet werden. Bei kürzeren Auslandaufenthalten sind Sie selbst für die Aufbewahrung Ihres Heimatscheines verantwortlich. Weiter benötigen wir eine Vertreteradresse in der Schweiz.

Ausländische Staatsangehörige

Ausländische Staatsangehörige, die von Evilard wegziehen, müssen sich spätestens am Tag des Wegzugs persönlich bei der Fremdenkontrolle abmelden.

Wegzug ins Ausland

Ausländische Staatsangehörige, die von Evilard wegziehen, müssen sich spätestens am Tag des Wegzugs persönlich bei der Fremdenkontrolle abmelden.

Dabei sind abzugeben:

  • Ausländerausweis
  • Vetreteradresse
Wegzugsmeldung
Einwohneramt
Wohnen und Umziehen

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