Das Zivilstandsamt der Heimatgemeinde führt ein Register der Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger und stellt Heimatscheine an Privatpersonen aus. Jede Person, die sich in einer Gemeinde neu niederlässt, muss ihren Heimatschein bei der Einwohnerkontrolle hinterlegen. Personen, die teilweise in einer anderen Gemeinde wohnen, müssen dies bekannt geben. Sie müssen sich bei der Einwohnerkontrolle der Aufenthaltsgemeinde anmelden und einen Heimatausweis vorweisen. Der Heimatausweis wird von der Einwohnerkontrolle derjenigen Gemeinde ausgestellt, bei welcher der Heimatschein hinterlegt ist.