Im Umgang mit Banken oder Behörden kann es nötig sein, sich über die Handlungsfähigkeit auszuweisen.
Handlungsfähigkeitszeugnisse sind der Normalfall und ersetzen die bisherigen Leumundszeugnisse.
Mit Inkrafttreten des revidierten Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes geht die Zuständigkeit für das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen von den Gemeinden auf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) über.
Handlungsfähigkeitszeugnisse enthalten folgende Angaben:
- Personalien (Familienname, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Zivilstand, Heimatort, Adresse);
- Dauer des Wohnsitzes in der Gemeinde;
- Zivilrechtliche Handlungsfähigkeit (gem. ZGB).
Das Gesuch erfolgt bei der örtlich zuständigen KESB direkt am Schalter, per Post oder über die Info-E-Mailadresse.
Die gesuchstellende Person oder Behörde hat sich am Schalter auszuweisen oder dem schriftlichen Antrag eine Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes resp. aktuellen Angaben zu den Personalien der betroffenen Person beizulegen.
Die Gebühr beträgt CHF 20.00.