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Umzug innerhalb der Gemeinde

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Schweizer Staatsbürger

Umzüge innerhalb der Gemeinde sind dem Einwohneramt persönlich / schriftlich innert 14 Tagen zu melden.

Ausländische Staatsbürger

Umzüge innerhalb der Gemeinde sind dem Einwohneramt persönlich / schriftlich innert 14 Tagen zu melden.

Mitzubringen:

  • Ausländerausweis
  • Unterschriebener Mietvertrag
Umzug
Einwohneramt
Wohnen und Umziehen

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