Die Aus- und Weiterbildungskurse können an verschiedenen Orten im Kanton Bern (z.B. im Ausbildungszentrum für Sicherheit in Büren a. A.) absolviert werden. Sie werden jährlich organisiert von der Gebäudeversicherung Bern und dem Feuerwehrinspektorat Kanton Bern.
Reglement Basiswissen
Das Reglement Basiswissen dient als Grundlage für die Ausbildung und den Einsatz der Feuerwehren in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.
Das Jahresprogramm gilt als Aufgebot!
Jeder Angehörige der Feuerwehr ist verpflichtet an dem jährlichen Übungsprogramm inkl. Sporttest teilzunehmen.
Entschuldigungen nach FW-Reglement vom 04.12.2017 werden nur in schriftlicher Form akzeptiert. Unentschuldigte Absenzen werden gebüsst.
Entschuldigungen sind zu richten an Fourier Helen Bohnenblust (E-Mail)
Entschädigungen:
Gemeindeverwaltung Leubringen-Magglingen
Einwohnerkontrolle
Hauptstrasse 37
2533 Leubringen
Tel. 032 329 91 00 / E-Mail
AUFGEBOT
Gemäss Artikel 2 des Feuerwehrreglementes der Einwohnergemeinde Evilard sind alle in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer zwischen dem 19. und dem 52. Altersjahr der Feuerwehrpflicht unterstellt.
Gestützt auf diesen Artikel bietet die Gemeindeverwaltung einmal jährlich (November) die entsprechenden Personen zur Rekrutierung auf.
Da nach erfolgter schriftlicher Einladung die Anwesenheit obligatorisch ist, können nur begründete Absenzen, eingereicht vor dem Termin, akzeptiert werden. Diese sind an die Gemeindeverwaltung zu Händen der Feuerwehr zu richten. Unentschuldigte Absenzen werden gemäss dem kommunalen Feuerwehrreglement gebüsst.
FEUERWEHR LEUBRINGEN-MAGGLINGEN
Der Kommandant / Der zuständige Gemeinderat
Unter Swissfire sind folgende Formulare zum Download bereit:
- Richtlinien für die ärztliche Untersuchung
- Formular Tauglichkeitsuntersuchung AdF (für Arzt)
- Formular Tauglichkeitsuntersuchung (für AdF
- Formular Ärztliches Zeugnis
- Merkblatt für die ärztliche Untersuchung
Information an den Rekruten.
Die Hilfskasse SFV deckt allfällige wirtschaftliche Folgen, verursacht durch Unfälle oder Krankheiten, die einem Feuerwehrangehörigen bei der Ausübung seines Dienstes entstehen können und nicht bereits durch gesetzliche Versicherungen (nach Unfallversicherungsgesetz UVG, nach Krankenversicherungsgesetz KVG) oder private Unfallversicherungen gedeckt sind.
SFV - Schadenmeldung
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