18.01.2021
Damit die Geschäfte schneller abgewickelt werden, können Sie vorgängig die Formulare ausfüllen und uns zukommen lassen. Dies ersetzt jedoch die persönliche Vorsprache bei An- und Abmeldungen am Schalter nicht.
Schweizerinnen und Schweizer, die nach Evilard ziehen, müssen sich innerhalb von 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle anmelden. Füllen Sie dazu bitte das Anmeldeformular (pro Person) aus und reichen zusätzlich folgende Beilagen bei der Einwohnerkontrolle ein:
Beilagen Anmeldung:
– Heimatschein (Achtung: Original einreichen!)
– Bei Wochenaufenthalt Heimatausweis (Achtung: Original einreichen!)
– Familienausweis (wenn verheiratet, in eingetragener Partnerschaft)
– Falls getrennt/geschieden: Trennungsvereinbarung/Scheidungsurteil
– Bei ledigen Personen: Geburtsschein von Kindern unter 18 Jahren
– Krankenversicherungsnachweis
Ausländische Staatsangehörige haben sich innerhalb von 8 Tagen nach dem Zuzug bei der Fremdenkontrolle persönlich anzumelden. Füllen Sie dazu bitte das Anmeldeformular (pro Person) aus und reichen zusätzlich folgende Beilagen bei der Fremdenkontrolle ein:
Beilagen Anmeldung:
– Kopie Pass/ID
– Kopie Ausländerausweis
– Familienausweis (wenn verheiratet, in eingetragener Partnerschaft)
– Falls getrennt/geschieden: Trennungsvereinbarung/Scheidungsurteil
– Geburtsmeldungen der Kinder
– Arbeitsvertrag
– Mietvertrag
– Krankenversicherungsnachweis
Ausländische Staatsangehörige haben sich innerhalb von 8 Tagen nach dem Zuzug persönlich anzumelden. Füllen Sie dazu bitte das Anmeldeformular und Fragebogen (pro Person) aus und reichen zusätzlich folgende Beilagen bei der Fremdenkontrolle ein:
Bitte reichen Sie uns zusätzlich zum Anmeldeformular und Fragebogen folgende Beilagen ein:
– Kopie Pass/ID
– Familienausweis (wenn verheiratet, in eingetragener Partnerschaft)
– Falls getrennt/geschieden: Trennungsvereinbarung/Scheidungsurteil
– Geburtsmeldungen der Kinder
– Arbeitsvertrag
– Mietvertrag
– Krankenversicherungsnachweis
Schweizerinnen und Schweizer, die von Evilard wegziehen (ebenfalls Wochenaufenthalter), müssen sich spätestens am Tag des Wegzugs persönlich bei der Einwohnerkontrolle abmelden. Füllen Sie dazu bitte das Wegzugsformular aus.
Ausländische Staatsangehörige, die von Evilard wegziehen, müssen sich spätestens am Tag des Wegzugs persönlich bei der Fremdenkontrolle abmelden. Füllen Sie dazu bitte das Abmeldeformular aus.
Für die Bestellung von diversen Bescheinigungen (Wohnsitzbescheinigung, Heimatausweis etc.) füllen Sie bitte das dafür vorhandene Formular aus:
Gemeindeverwaltung
Route Principale 37
2533 Evilard
Telefon: 032 329 91 00
Telefax: 032 329 91 01
E-Mail
Montag |
09.00–12.00 |
Dienstag |
09.00–12.00 |
Mittwoch |
geschlossen |
Donnerstag |
09.00–12.00 |
Freitag |
07.30–14.00 |